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Verein Erlebnisraum Tösstal

Vereinszweck

Der Verein bezweckt im Sinne eines Trägervereins die Planung, Projektierung, Umsetzung und den Betrieb eines Erlebnisraumes im Sinne von natur-, genuss- und gastronomieorientierten Freizeit- und Tourismusaktivitäten bzw. in Form eines umfassenden Wanderweg-Netzes. 

Statuten Verein Erlebnisraum Tösstal

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Vereinsziele (in Ergänzung zu Vision und Leitbild)

  • Vertiefte Zusammenarbeit unter den Töss-Gemeinden (3 Bezirke) in den Bereichen Kultur, Natur und Landschaft. 

  • Gemeinsame Pflege des kulturellen Lebens und des Kulturerbes im Tösstal.

  • Identifikation der einheimischen Bevölkerung mit ihrer Region. 

  • Erhöhung der touristischen Wertschöpfung in der Region Pro Zürcher Berggebiet. 

  • Förderung von heutigen Bedürfnissen nach Freizeitgestaltung. 

  • Lenkung von Besucherströmen im Zürcher Berggebiet. 

  • Pflege eines stetigen und konsensorientierten Austausches mit weiteren Anbietern von touristischen, geschichtlichen oder kulturellen Inszenierungen sowie mit den Tourismusorganisationen. 

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Jede Mitgliedsgemeinde entsendet drei Vertreterinnen bzw. Vertreter an die Mitgliederversammlung, darunter die Gemeindepräsidentin bzw. den Gemeindepräsidenten, das Vorstandsmitglied der Gemeinde und zusätzliche Personen der beteiligten Gemeinden. Die zusätzlichen Mitglieder können wahlweise Mitglied er Exekutivbehörde, der Verwaltung oder Vertreterinnen bzw. Vertreter der Bevölkerung sein. Die Gemeindevorstände bestimmen die Vertreter und deren Stellvertreter. Die Amtszeit beträgt vier Jahre und entspricht derjenigen der Gemeindebehörden. 

Vorstand

Der Vorstand umfasst so viele Mitglieder, wie der Verein Mitgliedsgemeinden hat und besteht aus je einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der Gemeindeexekutive pro Mitgliedsgemeinde. Die Gemeindevorstände bestimmen die Vorstandsmitglieder ihrer Gemeinde sowie deren Stellvertretung. Die Amtszeit beträgt vier Jahre und entspricht derjenigen der Gemeindebehörden. Der Vorstand konstituiert sich bis auf die die Präsidentin bzw. den Präsidenten, die Vizepräsidentin bzw. den Vizepräsidenten und die Sekretärin bzw. den Sekretär selbst. Alle drei Funktionen werden gleichzeitig in der Mitgliederversammlung ausgeübt. Im Vorstand sind mindestens die folgenden Ressorts vertreten: Präsidium, Vize-Präsidium, Sekretariat, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. 

Projektausschuss

Der Projektausschuss besteht aus mindestens fünf Personen und umfasst mindestens eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden, eine Aktuarin bzw. einen Aktuar sowie weitere Mitglieder, die durch den Vorstand bestimmt werden. Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen des Projektausschusses Teil: Standortförderung Zürioberland (situativ), die Leiterin bzw. der Leiter des Projektteams und weitere Mitglieder, die durch den Projektausschuss bestimmt werden. Der Projektausschuss konstituiert sich selbst, dabei sind im Projektausschuss mindestens die folgenden Ressorts vertreten: Vorsitz, Aktuariat, Finanzen, Umwelt, Besucherlenkung, Infrastruktur und Bau, Vertretung Gewerbe, Kommunikation. Ämterkumulation ist ausdrücklich erlaubt.

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